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Haftentschädigung Neu wird gefünftelt bis halbiert

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(Wien, im Dezember 2010) Hiobsbotschaft für jene, die mit einem Fuss im Kriminal stehen und für solche, die mit beiden Beinen sitzen: Künftig wird eine Haftentschädigung nach dem StEG (Entschädigungsgesetz) schmal ausfallen. Das geht aus einem Bericht der Salzburger Nachrichten (29. Dezember 2010) hervor. Das Justizministerium findet solche Themen nicht relevant und diskutiert das nicht öffentlich auf seiner Webseite.

Von 100 Euro täglich auf 20 Euro

Bisher war der “Tag- und Nachtsatz” für einen Tag Haft, der aus Willkür oder Unüberlegtheit einer Behörde zu Stande kam, mit 100 Euro pro Tag entschädigt. Das galt in Österreich als Grundregel. Manchmal forderte in der Instanz die Finanzprokuratur eine Absenkung auf die Hälfte, weil zu viele Tage zusammen kamen und man sich just querlegen wollte. Ausbezahlt wurden aber immer konsequent 100 Euro pro Tag. Im Jahr 2009 stellten insgesamt in Österreich 224 Personen einen Antrag auf Haftentschädigung, 184 mit Erfolg. Mit Ausnahme von drei Strafhäftlingen waren alle Untersuchungshäftlinge.

Die Berechnung des Geldes, das am Ende herausschaute, war einfach: Die Summe der Tage und zwei Nullen dran. 2009 zahlte die Republik Österreich auf diese Weise 1.6 Millionen Euro Pönale an Menschen im Land, die zu unrecht saßen. Für 16.000 Tage Haft.

Kein Sparwille in eigenen Reihen, beim Bürger schon

An einer aktuellen Nebengeschichte erkennt man wieder einmal die Fratze der Bürokratie. Der Beamtenadel hält nach wie vor Pfründe und Privilegien im Land. Das kümmert das Justizministerium, in dem die Leute zum täglichen Arbeiten Anzüge und Kostümchen auftragen, wenig. Doch zum Schein führt man natürlich auch “Verhandlungen” mit den eigenen Reihen. Denn der allgemeine Auftrag ist: Sparen. Diesen Auftrag setzt man in den eigenen Reihen halbherzig um.

Justizwache-Aderlass: Vier Planstellen weg (österreichweit!)

Auf der Webseite des Ministeriums ist die Rede, dass man auch Gespräche mit der Justizwache führte. Sie soll zu Einsparungen bewegt werden. Die Privilegien der “Dienstwohnungen” wurden angesprochen, aber nicht abgeschafft. Dafür wurde bei den Planstellen der Justizwache etwas gedreht: Vier (!!!) Planstellen wurden für 2011 eingespart. Dieser unglaubliche Aderlass in einer der größten Bürokratien, der hoheitlichen Gefängnisverwaltung, wird sofort als “ein symbolischer Beitrag” zum Sparen gefeiert. Denn man leistete bereits zum zweiten Mal einen Solidar-Euro. Nach 2010, als “eine Planstelle” eingestrichen wurde. Nun 2011 werden vier Posten gekürzt. Natürlich sei die “Sicherheit” deswegen nicht gefährdet, posaunt das Ministerium der Justizbürokraten hinaus. Kann es auch schlecht, denn den letzten Gefängnisaufstand gab es – wenn man das so nennen will – 2001. Die “Aufständischen” kritisierten hauptsächlich Stein und seine verkrusteten Strukturen. Alles beim Alten also. 2011 werden “vier Planstellen” in einem Apparat, der rund 2.900 Mitarbeiter hat, eingespart.

Klientelpolitik geht vor

Dieses Nebenthema – Einsparung bei Beamten, die sich im Dienst gesund stoßen, Online-Pokerrunden organisieren, die ganze Nacht im Internet surfen und sich auch in der täglichen Arbeit wahrlich keinen Bruch heben – zeigt, wie die Justizministerin Politik macht: Es ist Klientelpolitik. Die Justizwache wurde demnach 2010 und 2011 komplett vom Sparwillen verschont (fünf Planstellen weg).

Nicht verschont wird der Bürger. Wird er ungerechtfertigt weggesperrt, weil irgendeinem profilierungssüchtigen Staatsanwalt die Hufe durchgehen, der wieder einmal mit geilem Talarfoto in der Zeitung stehen will, gibt es nach viel juristischem Aufwand weiterhin das StEG (Strafrechtsentschädigungsgesetz). Doch die “Entschädigung” ist in Zukunft so mager, dass damit das komplette Verfahrensrisko für den Staatsbeamten (Ankläger) völlig wegfällt. Das ist eine Entwicklung zum Polizeistaat. Wo es nichts mehr “kostet”, keine Kritik mehr bringt, wenn man Leute rudelweise festnimmt und inhaftiert, hat der Bürger weniger Rechte. Als die Haftentschädigung auch dem Staatsanwalt Kritik brachte, weil es am Ende Steuergeld ist, das er durch seine Haftanträge verjuxt hat, war das anders. Fällt dieses Risiko nun weg, hat er freie Bahn zu wildern. Die künftigen Haftentschädigungen werden nämlich Peanuts sein: 20 Euro bis 50 Euro pro Tag. Das ist ein Fünftel bis Hälfte vom bisherigen Richtwert.

Gefragt wurde zu diesem Thema niemand. Es ist keine “Debatte” bekannt. Den Betrag schnappsten sich einige Ministerialbürokraten im Palais Trautson aus. Sie legten den Betrag fest. Angeblich – aber nichts Genaueres weiß man nicht – machte man ein wenig Rechtsvergleichung mit Deutschland. Die neue Regelung soll ferner umfassen, was ja wohl die größte Frechheit ist, die zum Jahresausklang aus der Justizszene geboten wird: U-Häftlinge, die nicht in U-Haft auch noch für den Staat “arbeiten” und irgendwelche Sacklpickerarbeiten verrichten, sollen von der Haftentschädigung komplett ausgeschlossen werden. Damit junktimiert man Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Bei zwei Dingen ist dem U-Häftling nun die Entscheidung genommen, was einer Infantilisierung und Entmündigung gleichkommt: Weder hat er Einfluss darauf, ob er uhaftiert wird, noch hat er Einfluss darauf, ob der Wirtschaftschef der Justizanstalt etwas taugt und “Arbeit” ins Gefängnis bringt.

Perverse Idee: Junktimierung der Haftentschädigung an “Arbeiten in Haft”

Daher kann man nur sagen: Die Ministerin solle sich einmal prompt mit den Wirtschaftschefs der Justizanstalten in Verbindung setzen, damit dieses neue Junktim (Haftentschädigung nur bei U-Häftlingen, die arbeiten) nicht zu neuen gröberen Problemen führt. Denn das Junktim riecht nach der nächsten EGMR Klage. Ernst Walter Stummer zum Beispiel arbeitete 28 Jahre in Gefängnissen und wollte nie eine Haftentschädigung, aber er will nun eine Pension für die Haftarbeit. Das wurde ihm verwehrt. Was ist nun mit Häftlingen, die zu Unrecht sitzen (im Jahr 2009: 184), die dann wegen der Unvollkommenheit des Gefängnissystems während einer U-Haft weder pensionsversichert sind, aber auch keine Haftentschädigung bekommen, weil es eben in einer kleinen Justizanstalt keine Häftlingsarbeit gibt? Man kann zudem schwer von jemandem, der für keine Straftat sitzt, verlangen (es sei denn er ist Masochist), dass er für den Staat arbeitet. Das erlittene Unrecht durch zu Unrecht verhängte U-Haft hat nicht an Arbeit für den Staat gekoppelt zu werden, sondern Haftentschädigung ist immer ein Spiegel der Intelligenz oder Nicht-Intelligenz von Staatsanwälten, die Haften aus der Hüfte verhängen. Nur an der klaren Tatsache einer zu Unrecht verhängten Haft hat sich Haftentschädigung zu orientieren und nicht an der Frage, ob ein masochistisch veranlagter Häftling im Gefängnis auch noch freiwillig Plastiksackerl pickt oder Buntstifte sortiert und einen Trottel herunterreisst. Der Seitenfaktor als Parameter, also wie sich ein zu Unrecht U-Haftierter in der Justizanstalt verhält, ist vollkommen unzulässig. Eine Haftentschädigung ist eine Bestrafung der Republik Österreich, die untaugliche Staatsanwälte an die Front schickt und nicht die Billigung einer Doppel-Bestrafung des zu Unrecht Inhaftierten (aus eigener Unschuld in Haft; aus eigener Unschuld ohne Arbeit in Haft).

Fazit: Die Haftentschädigung Neu ist wieder einmal eine Idee etwas zu selbstbewusst und autoritär auftretender Juristen, die Grundrechte verletzen. Man darf schon gespannt sein, wann die erste EGMR-Klage einer Person kommt, die keine Haftentschädigung erhält, weil sie in U-Haft “nicht gearbeitet” hat. Hoffentlich bald, denn dieses überzogene Selbstbewusstsein so mancher Justizbürokraten ist unerträglich.

37.868 strafrechtliche Verurteilungen im Jahr 2009

Im Übrigen: Verurteilt wurden im Jahr 2009 37.868 Personen nach strafrechtlichen Gesetzen. Um 0.9 Prozent weniger als 2008. 2009 wurden 86 Prozent Männer verurteilt, der Rest waren Frauen und Jugendliche. 70,01 Prozent aller Verurteilten waren Inländer.

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Die Ausländerquote bei Verurteilungen nach Strafrecht ist in den letzten sechs Jahren sanft gestiegen, aber im Wesentlichen stabil zwischen 26.4 (2004) und 29.9 Prozent (2009). Der Ausländeranteil in der österreichischen Bevölkerung liegt seit der letzten Volksszählung (2001) bei 9 Prozent. Die nächste Volkszählung (Registerzählung) findet im Oktober 2011 statt.

Marcus J. Oswald (Ressort: Haftentschädigung)


Einsortiert unter:Haftentschaedigung Tagged: Österreichisches Strafrecht, EGMR, Haftanstalten, Haftentschädigung, Justizanstalt Stein, Justizanstalten, Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, Ministerium, Palais Trautson, Schnappsideen, Strafrecht 37868 Personen verurteilt 2009, Strafvollzug, Vollzug, Vollzugsdirektion Wien

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